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Umschulung
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Umschulung für Inhaber anderer Lizenzen
1. Inhaber einer gültigen Lizenz für einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor, Ultraleicht-Tragschraubern oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
Praxis:
- Mindestens 3 Alleinstarts und -landungen
- Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer mit oder ohne Aufsetzen
- Die Unterweisung in besondere Flugzustände sowie das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen
- Ein einstündiger Übungsflug
- Praktische Prüfung
2. Inhaber einer gültigen Lizenz für Segelflugzeuge oder Hubschrauber
Praxis:
- Es können 20 Stunden auf dem entsprechenden Muster aus den letzten 24 Monaten auf die Ausbildung, wie sie für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse gilt, angerechnet werden.
- In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 Stunden Alleinflug und 20 Alleinstarts und -Landungen enthalten sein
- Praktische Prüfung
3. Inhaber einer gültigen Lizenz für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Praxis:
- Es können 5 Stunden auf dem entsprechenden Muster aus den letzten 24 Monaten auf die Ausbildung, wie sie für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse gilt, angerechnet werden.
- Praktische Prüfung