... Umschulung ...

Umschulung für Inhaber anderer Lizenzen

1. Inhaber einer gültigen Lizenz für einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor, Ultraleicht-Tragschraubern oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler

Praxis:
  • Mindestens 3 Alleinstarts und -landungen
  • Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer mit oder ohne Aufsetzen
  • Die Unterweisung in besondere Flugzustände sowie das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen
  • Ein einstündiger Übungsflug
  • Praktische Prüfung

2. Inhaber einer gültigen Lizenz für Segelflugzeuge oder Hubschrauber

Praxis:
  • Es können 20 Stunden auf dem entsprechenden Muster aus den letzten 24 Monaten auf die Ausbildung, wie sie für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse gilt, angerechnet werden.
  • In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 Stunden Alleinflug und 20 Alleinstarts und -Landungen enthalten sein
  • Praktische Prüfung

3. Inhaber einer gültigen Lizenz für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Praxis:
  • Es können 5 Stunden auf dem entsprechenden Muster aus den letzten 24 Monaten auf die Ausbildung, wie sie für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse gilt, angerechnet werden.
  • Praktische Prüfung